Erkl�rung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Wien ist bem�ht, ihre Websites im Einklang mit dem Wiener Antidiskriminierungsgesetz, LGBl. 35/2004 idgF, zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europ�ischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 �ber den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen �ffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zug�nglich zu machen.

Diese Erkl�rung zur Barrierefreiheit gilt f�r die Website www.wien.gv.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise mit Konformit�tsstufe AA der "Richtlinien f�r barrierefreie Webinhalte Web - WCAG 2.1" entsprechend der geltenden harmonisierten europ�ischen Norm "Europ�ischer Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03)" vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die Website der Stadt Wien enth�lt �ltere Applikationen und Anwendungen, welche teilweise nicht beziehungsweise noch nicht vollst�ndig barrierefrei umgesetzt sind.

Die Stadt Wien ist grunds�tzlich bestrebt, die Informationen bestm�glich barrierefrei anzubieten. Neue Applikationen beziehungsweise Erweiterungen werden barrierefrei umgesetzt. �ltere Applikationen werden mittelfristig �berarbeitet beziehungsweise abgel�st.

Die nachstehend angef�hrten Inhalte sind aus den folgenden Gr�nden nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit dem Wiener Antidiskriminierungsgesetz LGBl. 35/2004 idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102

  1. Nicht alle Elemente verf�gen �ber die erforderlichen Kontraste (1.4.11 Non-text Contrast)
  2. Im Presse-Service verf�gen manche Bilder �ber keine Beschreibungen (1.1.1: Non-text Content)
  3. In manchen Formularen fehlen Bezeichnungen f�r Formularelemente (1.3.1: Info and Relationships)
  4. Auf Suchergebnisseiten wird die nat�rliche Sprache nicht angegeben (3.1.1: Language of Page)
  5. Bei der digitalen Baueinreichung/Bauverfahren ist in Einzelf�llen die vollst�ndige Benutzbarkeit mit VoiceOver derzeit nicht gegeben.

b) Unverh�ltnism��ige Belastung

Die Adaption der bestehenden Applikation f�hrt zu "unverh�ltnism��ig hohem Aufwand", eine Abl�sung durch modernere Technik ist aber bereits im Laufen:

  • Veranstaltungssuche
    (Diese Suche basiert auf einer �lteren Technologie. Eine schnelle Abl�sung w�re ein unverh�ltnism��iger hoher Aufwand. Eine Abl�sung durch modernere Technik wird derzeit gepr�ft.)

c) Derzeit nicht barrierefreie Applikationen und Anwendungen, welche auf der Stadt Wien-Website eingebunden, aber vom Wiener Antidiskriminierungsgesetz ausgenommen sind:

  • Stadtplan (neue, barrierefreie Umsetzung ist in Arbeit)
  • Live-Videos (Live-Videos sind laut Wiener Antidiskriminierungsgesetz � 10a (1)c ausgenommen.)

Erstellung dieser Erkl�rung zur Barrierefreiheit

Erstellungsdatum: Diese Erkl�rung wurde am 20.09.2019 erstellt.

Vorlage f�r das Statement: MODEL ACCESSIBILITY STATEMENT

Grundlage des Statements: Manuelle und automatisierte Accessibility-Evaluierung einer externen Beraterfirma von 22 Samples der Website www.wien.gv.at (September 2018, PDF 65 Seiten)

Die Erkl�rung wurde zuletzt am 20.09.2019 �berpr�ft.

Feedback und Kontaktangaben, Beschwerdem�glichkeit

Sollten Sie auf wien.gv.at Barrieren finden, k�nnen Sie diese melden und somit helfen, das Webservice der Stadt Wien weiter zu verbessern.

Meldung von Barrieren auf wien.gv.at

Verantwortlich f�r diese Seite:

Die wien.gv.at-Redaktion wird Ihre Meldung oder Beschwerde im Rahmen der geltend gemachten M�ngel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen der Website pr�fen. Falls notwendig, werden die M�ngel beseitigt. Das Ergebnis der Pr�fung sowie die getroffenen oder beabsichtigten Ma�nahmen werden Ihnen binnen 2 Monaten bekannt gegeben. Sollte der Inhalt der Website von der Verpflichtung zur barrierefreien Umsetzung ausgenommen sein, werden Sie ebenfalls binnen 2 Monaten dar�ber verst�ndigt.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten der wien.gv.at-Redaktion k�nnen Sie sich mittels Beschwerde an die Stelle zur Bek�mpfung von Diskriminierungen wenden. Die Stelle zur Bek�mpfung von Diskriminierungen nimmt �ber das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Stelle zur Bek�mpfung von Diskriminierungen

Diese Beschwerden werden von der Stelle zur Bek�mpfung von Diskriminierungen dahingehend gepr�ft, ob sie sich auf Verst��e gegen die Vorgaben des Wiener Antidiskriminierungsgesetzes, insbesondere M�ngel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch das Land oder die Gemeinde Wien oder einer dem Land oder der Gemeinde Wien zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Bei berechtigten Beschwerden hat die Stelle zur Bek�mpfung von Diskriminierungen gegen�ber der betroffenen Dienststelle der Stadt Wien beziehungsweise gegen�ber den betroffenen Rechtstr�gern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Ma�nahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden M�ngel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

Sind Sie von einer vermuteten Diskriminierung im Hinblick auf mangelnde Barrierefreiheit selbst betroffen, unterst�tzt Sie die Stelle zur Bek�mpfung von Diskriminierungen durch Information und Beratung �ber M�glichkeiten der Rechtsverfolgung.

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