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Generalklausel

Aus Wiktionary, dem freien Wörterbuch

Generalklausel (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ die Generalklausel die Generalklauseln
Genitiv der Generalklausel der Generalklauseln
Dativ der Generalklausel den Generalklauseln
Akkusativ die Generalklausel die Generalklauseln

Worttrennung:

Ge·ne·ral·klau·sel, Plural: Ge·ne·ral·klau·seln

Aussprache:

IPA: [ɡenəˈʁaːlˌklaʊ̯zl̩]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Generalklausel (Info)

Bedeutungen:

[1] Rechtswissenschaft: wertausfüllungsbedürftiger Begriff, unter den eine Vielzahl von Sachverhalten subsumiert werden kann

Beispiele:

[1] Bekannte Generalklauseln des deutschen Zivilrechts sind die „guten Sitten“ aus § 138 I BGB sowie „Treu und Glauben“ aus § 242 BGB.

Übersetzungen

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[1] Wikipedia-Artikel „Generalklausel
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalGeneralklausel