Myiasis
Klassifikation nach ICD-10 | |
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B87.- | Myiasis, Befall durch Fliegenlarven |
B87.0 | Dermatomyiasis (Hautmadenfraß) |
B87.1 | Wundmyiasis (Hautmyiasis, traumatisch) |
B87.2 | Ophthalmomyiasis (Myiasis des Auges) |
B87.3 | Nasopharyngeale Myiasis (Myiasis des Nasen und Rachenraumes) |
B87.4 | Otomyiasis (Myiasis des Ohres) |
B87.8 | Myiasis an sonstigen Lokalisationen |
B87.9 | Myiasis, nicht näher bezeichnet |
ICD-10 online (WHO-Version 2019) |
Die Myiasis (von griechisch μυῖα myia „Fliege“) oder auch Fliegenmadenkrankheit ist der Befall von Lebewesen mit den Larven (Maden) von Fliegen, die von dem Gewebe, den Körperflüssigkeiten oder dem Darminhalt des Wirtes leben. Sie ist bei Menschen in Mittel- und Südamerika sowie in Regionen mit tropischem oder subtropischem Klima verbreitet. In der Tiermedizin kommt ein Fliegenmadenbefall auch in Europa häufiger vor. Betroffen sind vor allem stark geschwächte oder anderweitig erkrankte Tiere, die nicht mehr in der Lage sind, sich selbst zu putzen. Bei einem Befall mit Fleischfliegen (Wohlfahrtia spp.) spricht man auch von einer Wohlfahrtiose. Der Befall mit Lucilia cuprina ist eine in der Schafhaltung bedeutsame Erkrankung, wird als breech strike oder sheep strike bezeichnet und führte zur umstrittenen Praxis des Mulesing.[1]
Die Larven können sich sowohl in der Haut (insbesondere in kleinen Verletzungen) als auch in den Körperöffnungen sowie in offenen Wunden ansiedeln. Unzureichende hygienische Bedingungen begünstigen eine Infestation.
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Myiasis einer Wunde am Unterschenkel einer Katze
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Furunkel durch Myiasis bei Befall mit Cordylobia anthropophaga
Gruppen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Parasitäre Fleischfresser
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Parasitäre Fliegenlarven gelangen auf verschiedene Weise unter die Haut: Etwa über schlammige, eventuell mit Exkrementen versetzte Tümpel können die Eier einer solchen Fliegenart auf die menschliche Haut gelangen. Die schlüpfende Larve gräbt sich dann in das Fleischareal, mit dem sie Kontakt bekommt. Auch über verschmutzte, zum Trocknen aufgehängte Kleidung, auf die die Fliegen ihre Eier gelegt haben, können Letztere mit der Haut in Kontakt kommen. Ein dritter Weg der Kontaktaufnahme ist die Nutzung einer blutsaugenden Fliege als Transportmittel für die Eier.
Die eingenistete Larve bleibt für gewöhnlich in der Nähe der Haut und gräbt sich nicht tief ein, da sie atmen muss. Sie nutzt dafür das Loch in der Haut, durch das sie eingedrungen ist.
Der Fliegenlarvenfraß im Ohr (Otomyiasis) ist bereits im Mittelalter bekannt gewesen. Man sprach vom „Troll(e)“.[2][3]
Gelegenheitsfleischfresser
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Manche Fliegenarten legen ihre Larven gerne in offene Wunden. Dies kann nützlich sein, da sie die Wunde sauber halten (Madentherapie). Andere Arten, wie die Neuwelt-Schraubenwurmfliege (Cochliomyia hominivorax), Altwelt-Schraubenwurmfliege (Chrysomya bezziana), Chrysomya albiceps und Lucilia cuprina, dringen in den unverletzten Bereich vor und können sich dort sogar vergraben.
Zufällige Fleischfresser
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Diese Parasiten gelangen in den Körper, indem sie etwa unbeabsichtigt mit belastetem Essen verschluckt oder durch Fäkalgerüche in den Analbereich gelockt werden. Dies ist sehr selten und nur bei extrem schlechten Hygienebedingungen anzutreffen.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ J. W. Larsen, L. D. Tyrell, N. Anderson: Prevalence of breech-strike in mulesed, clipped and unmulesed Merino hoggets in south-eastern Australia. In: Australian veterinary journal. Band 90, Nummer 5, Mai 2012, S. 158–166, doi:10.1111/j.1751-0813.2012.00914.x, PMID 22510074.
- ↑ Max Höfler: Deutsches Krankheitsnamen-Buch. München 1899, S. 752.
- ↑ Jürgen Martin: Die ‚Ulmer Wundarznei‘. Einleitung – Text – Glossar zu einem Denkmal deutscher Fachprosa des 15. Jahrhunderts (= Würzburger medizinhistorische Forschungen. Band 52). Königshausen & Neumann, Würzburg 1991, ISBN 3-88479-801-4 (zugleich Medizinische Dissertation, Universität Würzburg 1990), S. 179.