Freianlage
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Die Planung und Gestaltung von Freianlagen (häufig auch als Freiräume bezeichnet) obliegt in der Regel Landschaftsarchitekten, während die bauliche Ausführung meist von Landschaftsgärtnern übernommen wird. Zu den Freianlagen gehören gemäß der Objektliste Freianlagen in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure u. a. folgende Objekttypen[1]:
- Parkanlagen
- Friedhöfe und Gedenkstätten
- Sportanlagen inkl. Ski- und Rodelhängen
- Hausgärten
- Spielplätze
- Schul- und Pausenhöfe
- Freibäder
- Golfplätze
- Campingplätze
- Flächen für den Arten- und Biotopschutz
- Naturnahe Gewässer- und Ufergestaltung
- Freilichtbühnen
- Grünzüge und -verbindungen
Galerie
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]-
Teich ohne Damm
-
Durchlass
-
Brücke im Muskauer Park
-
Allee in Sankt Georgen am Längsee
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Leitfaden Nachhaltige Freianlagen. / Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (Hrsg.). 1. Ausg., Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau, Bonn 2018.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Bund Deutscher Landschaftsarchitekten: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI. Textausgabe mit amtlicher Begründung. Hrsg.: Bund Deutscher Landschaftsarchitekten. Wolters Kluwer Deutschland GmbH, Hürth 2021, S. 124–126.