Frankenbach (Biebertal)

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Frankenbach
Gemeinde Biebertal
Koordinaten: 50° 40′ N, 8° 34′ OKoordinaten: 50° 40′ 19″ N, 8° 34′ 15″ O
Höhe: 281 (262–326) m ü. NHN
Fläche: 9,92 km²[1]
Einwohner: 1100[2]
Bevölkerungsdichte: 111 Einwohner/km²
Eingemeindung: 1. Januar 1977
Postleitzahl: 35444
Vorwahl: 06446

Frankenbach ist ein Ortsteil der Gemeinde Biebertal im mittelhessischen Landkreis Gießen.

Evangelische Kirche

Frankenbach liegt im Gleiberger Land in den Ausläufern des Gladenbacher Berglandes im nördlichen Teil der Gemeinde. Durch den Ort führt die Landesstraße 3047.

Unmittelbar nordwestlich des Kernortes entspringt der Frankenbach, ein Nebenfluss des Salzböde-Zuflusses Vers, während der südöstlich entspringende Bieber-Quellfluss Dünsbergbach auf direkterem Wege zur Lahn gelangt.

Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung von Frankenbach erfolgte im Jahr 1285, im Urkundenbuch der Deutschordensballei Hessen.[1] In erhaltenen Urkunden späterer Zeit wurde Frankenbach auch unter den folgenden Ortsnamen erwähnt (in Klammern das Jahr der Erwähnung):[1] Frangenbach (1432) und Franckenbach (1548).

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Frankenbach:

„Frankenbach (L. Bez. Giessen) evangel. Filialdorf; liegt 3 St. von Giessen, hat 63 Häuser und 330 Einw., die alle evangelisch sind. – Durch den Hauptvergleich zwischen Hessen und Solms, vom 30. Oktober 1629 kam der Ort ausschließend an Hessen. Im Jahr 1732 wurde hier nach Silber geschürft.“[3]

Am 1. Januar 1977 wurde die bis dahin selbstständige Gemeinde Frankenbach im Rahmen der Gebietsreform in Hessen kraft Landesgesetz in die 1970 neu gegründete Großgemeinde Biebertal eingemeindet.[4] Für Frankenbach wurde wie für alle ehemals eigenständigen Gemeinden wurden Ortsbezirke mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher eingerichtet.[5] Der Sitz der Gemeindeverwaltung wurde Rodheim-Bieber.

Verwaltungsgeschichte im Überblick

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Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Frankenbach angehört(e):[1][6][7]

Gerichte seit 1803

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In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das „Hofgericht Gießen“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Frankenbach das „Amt Königsberg“ zuständig. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übertragen. „Stadtgericht Gießen“ war daher von 1821 bis 1866 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht das für Frankenbach zuständig war.

Nach der Abtretung des nordwestlichen Teil des Landkreises Gießen und mit ihm Frankenbach an Preußen, infolge des Friedensvertrags vom 3. September 1866 zwischen dem Großherzogtum Hessen und dem Königreich Preußen, wurde Frankenbach vom Stadtgericht Gießen abgetrennt.[14] Im Juni 1867 erging eine königliche Verordnung, die die Gerichtsverfassung im vormaligen Herzogtum Nassau und den vormals zum Großherzogtum Hessen gehörenden Gebietsteilen neu ordnete. Die bisherigen Gerichtsbehörden sollten aufgehoben und durch Amtsgerichte in erster, Kreisgerichte in zweiter und ein Appellationsgericht in dritter Instanz ersetzt werden.[15] Im Zuge dessen erfolgte am 1. September 1867 die Umbenennung des bisherigen Landgerichts in Amtsgericht Gladenbach und die Zulegung Frankenbach zu diesem Gericht. Die Gerichte der übergeordneten Instanzen waren das Kreisgericht Dillenburg und das Appellationsgericht Wiesbaden.[16] Aufgrund des Gerichtsverfassungsgesetzes 1877 kam es mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 zum Wechsel des Amtsgerichts in den Bezirk des neu errichteten Landgerichts Marburg.[17] Mit dem Wechsel Frankenbach 1932 in den Kreis Wetzlar, wechselte es auch in den Bereich des Amtsgerichts Wetzlar. Am 1. August 1979 wechselte Frankenbach mit der Gemeinde Biebertal zum Bereich des Amtsgerichts Gießen.

Einwohnerstruktur 2011

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Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Frankenbach 963 Einwohner. Darunter waren 23 (2,4 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 126 Einwohner unter 18 Jahren, 411 zwischen 18 und 49, 210 zwischen 50 und 64 und 216 Einwohner waren älter.[18] Die Einwohner lebten in 438 Haushalten. Davon waren 132 Singlehaushalte, 132 Paare ohne Kinder und 117 Paare mit Kindern, sowie 51 Alleinerziehende und 9 Wohngemeinschaften. In 99 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 282 Haushaltungen lebten keine Senioren.[18]

Einwohnerentwicklung

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Quelle: Historisches Ortslexikon[1]
• 1577: 052 Haushaltungen (vermutlich nur landgräfliche)
• 1588: 102 Haushaltungen
• 1742: 065 Haushaltungen
• 1791: 246 Einwohner[10]
• 1800: 259 Einwohner[19]
• 1806: 265 Einwohner, 59 Häuser[12]
• 1829: 330 Einwohner, 63 Häuser[3]
Frankenbach: Einwohnerzahlen von 1791 bis 2011
Jahr  Einwohner
1791
  
247
1800
  
259
1806
  
265
1829
  
330
1834
  
336
1840
  
355
1846
  
459
1852
  
610
1858
  
418
1864
  
426
1871
  
364
1875
  
407
1885
  
438
1895
  
475
1905
  
506
1910
  
467
1925
  
658
1939
  
704
1946
  
605
1950
  
881
1956
  
856
1961
  
833
1967
  
999
1970
  
885
1980
  
?
1990
  
?
2000
  
?
2011
  
963
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: LAGIS[1]; Zensus 2011[18]

Konfessionsstatistik

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• 1885: 433 evangelische, keine katholischem, 5 andere Christen[1]
• 1961: 736 evangelische (= 88,36 %), 47 katholische (= 5,64 %) Einwohner[1]

Nach der Kommunalwahl 2021 ist Rouven Brück (Parteilos) Ortsvorsteher.[20]

Sehenswürdigkeiten

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Die Frankenbacher Kirche wurde in gotischer Zeit erbaut. Sie wurde mehrfach erneuert.

Den öffentlichen Personennahverkehr stellt der RMV sicher.

Commons: Frankenbach (Biebertal) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Frankenbach – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Anmerkungen und Einzelnachweise

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Anmerkungen

  1. Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan.
  2. Infolge der Rheinbundakte.
  3. Trennung zwischen Justiz (Stadtgericht Gießen) und Verwaltung.
  4. Der Norddeutsche Bund war der erste deutsche Bundesstaat unter der Führung Preußens. Er war die geschichtliche Vorstufe des Deutschen Reichs.
  5. Infolge des Deutschen Krieges.
  6. Infolge des Zweiten Weltkriegs.
  7. Am 1. Januar 1977 wurde Frankenbach als Ortsteil der Gemeinde Biebertal eingegliedert.

Einzelnachweise

  1. a b c d e f g h Frankenbach, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 15. Januar 2019). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. Der Ortsteil im Internetauftritt der Gemeinde Biebertal (Memento vom 4. März 2016 im Internet Archive), abgerufen im September 2015.
  3. a b Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S. 67 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  4. Gesetz zur Neugliederung des Dillkreises, der Landkreise Gießen und Wetzlar und der Stadt Gießen (GVBl. II 330–28) vom 13. Mai 1974. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1974 Nr. 17, S. 237 ff., § 16 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,2 MB]).
  5. Hauptsatzung der Gemeinde Biebertal. (PDF; 22 kB) S. §5, abgerufen im Februar 2019.
  6. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  7. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC 162730471, S. 12 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  8. Die Zugehörigkeit des Amtes Königstberg anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: Hessen-Marburg 1567–1604., Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt 1604–1638. und Hessen-Darmstadt 1567–1866.
  9. a b Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC 162730471, S. 27 ff., § 40 Punkte 1&1#41; und 6b&1#41; (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  10. a b Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1791. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1791, S. 202 ff. (Online in der HathiTrust digital library).
  11. Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band 3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC 165696316, S. 8 f., 428 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  12. a b Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1806. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1806, S. 266 ff. (Online in der HathiTrust digital library).
  13. Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band 22. Weimar 1821, S. 420 (online bei Google Books).
  14. Art. 14 des Friedensvertrages zwischen dem Großherzogthum Hessen und dem Königreiche Preußen vom 3. September 1866 (Hess. Reg.Bl. S. 406–407http://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10510194~SZ%3D412~doppelseitig%3D~LT%3DHess.%20Reg.Bl.%20S.%20406%E2%80%93407~PUR%3D)
  15. Verordnung über die Gerichtsverfassung in dem vormaligen Herzogthum Nassau und den vormals Großherzoglich Hessischen Gebietstheilen mit Ausschluß des Oberamtsbezirks Meisenheim vom 26. Juni 1867. (PrGS 1867, S. 1094–1103)
  16. Verfügung vom 7. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni d. J. in dem vormaligen Herzogthum Nassau und den vormals Großherzoglich Hessischen Gebietstheilen, mit Ausschluß des Oberamtsbezirks Meisenheim, zu bildenden Gerichte (Pr. JMBl. S. 218–220http://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10509837~SZ%3D234~doppelseitig%3D~LT%3DPr.%20JMBl.%20S.%20218%E2%80%93220~PUR%3D)
  17. Verordnung, betreffend die Errichtung der Amtsgerichte vom 26. Juli 1878 (PrGS 1878, S. 275–283)
  18. a b c Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,1 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 4 und 44, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 27. Oktober 2020;.
  19. Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1800. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1800, S. 220 ff. (Online in der HathiTrust digital library).
  20. Ortsbeirat Frankenbach. In: Internetauftritt. Gemeinde Biebertal, abgerufen im November 2018.