Abitur in Bremen
Das Abitur in Bremen wird nach drei Jahren Oberstufe vergeben, die sich in eine einjährige Einführungsphase und eine zweijährige Qualifikationsphase gliedert.[1]
Qualifikationsphase
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Belegungspflicht
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Fächer Deutsch, Mathematik, eine fortgeführte Fremdsprache, ein gesellschaftswissenschaftliches Fach sowie eine Naturwissenschaft und Sport müssen durchgängig belegt werden. Hinzu kommen noch weitere Kurse, die mindestens zwei Halbjahre belegt werden müssen. Dies sind:
- Geschichte oder Politik (4 Halbjahre)
- Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel
- Religion oder Philosophie.
Leistungskurse
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Jeder Schüler wählt zwei Leistungskurse, von denen einer entweder Deutsch, eine fortgeführte Fremdsprache oder Mathematik sein muss. Alternativ ist die Kombination aus einer Naturwissenschaft und einer Gesellschaftswissenschaft möglich.
Projektarbeit
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In einem der vier Halbjahre der zweijährigen Qualifikationsphase muss eine Projektarbeit angefertigt werden. Diese muss fachübergreifend sein und mindestens zwei Fächer abdecken. Die Note für die Projektarbeit setzt sich aus den Bewertungen für das Projektergebnis, der Präsentation der Ergebnisse und einer Diskussionsrunde zum Thema zusammen. Die Projektarbeit kann eine Einzel- oder Gruppenarbeit sein und darf nicht mit 0 Punkten bewertet werden, um eine Zulassung für die Abiturprüfungen zu erhalten.
Abiturprüfungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Schriftliche Prüfungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nach dem vierten Halbjahr der Qualifikationsphase finden die Abiturprüfungen statt. Drei Fächer werden schriftlich geprüft, darunter sind zwei Prüfungen in den beiden gewählten Leistungskursen.
Mündliche Prüfungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die vierte Prüfung erfolgt mündlich. Außerdem hat man die Möglichkeit, sich freiwillig in einer 5. Prüfung in Form einer Besonderen Lernleistung prüfen zu lassen.
Abiturnote
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Abiturnote setzt sich aus den erreichten Leistungen während der Studienstufe und in den Abiturprüfungen zusammen.
Block I – Ergebnisse aus der Qualifikationsphase
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Insgesamt 40 Halbjahresleistungen müssen hier eingebracht werden. Die ersten 3 Halbjahre der beiden Leistungskurse werden jeweils doppelt gewertet. Mindestens 200 von maximal 600 möglichen Punkten müssen in diesem Block erreicht werden, um das Abitur zu bestehen.
Block II – Ergebnisse aus der Abiturprüfung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Alle Ergebnisse der Abiturprüfung gehen in die Abiturnote ein und werden vierfach gewertet, sofern 5 Abiturprüfungen abgelegt wurden. Wenn auf die 5. Prüfung in Form der Besonderen Lernleistung verzichtet wurde, werden die vier Ergebnisse jeweils fünffach gewertet. Mindestens 100 von maximal 300 möglichen Punkten müssen in den Abiturprüfungen zum Bestehen erreicht werden.
Die Gesamtpunktzahl erhält man durch Addition beider Blöcke und rechnet diese anhand der Punktetabelle in die Abiturnote um.
Punkte | ∅ | Punkte | ∅ | Punkte | ∅ | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
300 | 4,0 | ||||||
301–318 | 3,9 | 481–498 | 2,9 | 661–678 | 1,9 | ||
319–336 | 3,8 | 499–516 | 2,8 | 679–696 | 1,8 | ||
337–354 | 3,7 | 517–534 | 2,7 | 697–714 | 1,7 | ||
355–372 | 3,6 | 535–552 | 2,6 | 715–732 | 1,6 | ||
373–390 | 3,5 | 553–570 | 2,5 | 733–750 | 1,5 | ||
391–408 | 3,4 | 571–588 | 2,4 | 751–768 | 1,4 | ||
409–426 | 3,3 | 589–606 | 2,3 | 769–786 | 1,3 | ||
427–444 | 3,2 | 607–624 | 2,2 | 787–804 | 1,2 | ||
445–462 | 3,1 | 625–642 | 2,1 | 805–822 | 1,1 | ||
463–480 | 3,0 | 643–660 | 2,0 | 823–900 | 1,0 |
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Verordnung über die Gymnasiale Oberstufe (GyO-VO) vom 1. August 2005. (PDF) Archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 4. März 2016; abgerufen am 22. Mai 2019.
- ↑ Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung: Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. Juli 1972 i.d.F. vom 15. Februar 2018. (PDF) Kultusministerkonferenz, abgerufen am 11. Mai 2019. S. 25, Anlage 4: Tabelle zur Errechnung der Abiturdurchschnittsnote (N) aus der Punktzahl des Gesamtergebnisses (E).