Masterplan (Stadtplanung)

Prozess zur Festlegung von Zielen für die Gemeindeentwicklung

Ein Masterplan ist ein Begriff aus der Stadtplanung. Ähnliche (früher verwendete) Bezeichnungen für informelle Planungsinstrumente waren „Rahmenplanung“, „Leitplanung“, „Entwicklungsplanung“ oder „Raumplanung“. Mit einem Masterplan können stadtplanerische Strategien entwickelt und Handlungsvorschläge erarbeitet werden.

Zeichnung Masterplan Tianjin, China (2011–2015)
Darstellung Masterplan für Washington, D.C. von 1903
Modell-Masterplan Hamburg-HafenCity

Ein Masterplan kann auf allen Ebenen der Stadtplanung erstellt werden. Das Verfahren zur Aufstellung eines Masterplanes ist rechtlich nicht definiert, daher kann ein Masterplan sehr frei zur Entwicklung stadtplanerischer Lösungen herangezogen werden. Zugleich ist ein Masterplan fortschreibungsfähig.

Ein Masterplan kann aus einem Architektenwettbewerb hervorgehen (Beispiel: Bebauungskonzept Hamburg-HafenCity) oder in offenen Bürgerbeteiligungsforen (z. B. Zukunftworkshop St. Pauli) entwickelt werden. Ein Masterplan kann aus Texten und/oder aus Plänen/Zeichnungen bestehen.

Einordnung

Bearbeiten

Der Begriff Masterplan ist weder im Baugesetzbuch, der Baunutzungsverordnung oder in den Bauordnungen der Bundesländer erwähnt und gilt daher als ein informelles Planungsinstrument. Um Rechtskraft zu erlangen, muss er in den traditionellen Instrumenten der Stadtplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Satzung der Kommune) nach den gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren eingebunden werden. Lediglich die Verwaltung kann in ihrem Entscheidungsspielraum durch einen Masterplan als „sonstige städtebauliche Planung“ eingeschränkt werden (§1 (6) Nr. 11 BauGB).

Die stadtplanerischen Instrumente sind hierarchisch gegliedert. An der Spitze steht der Flächennutzungsplan, der für eine gesamte Stadt oder Kommune die künftigen Nutzungen darstellt. Ein Bebauungsplan enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die Nutzung jedes einzelnen Grundstückes in seinem Geltungsbereich. Eine Satzung nach § 172 BauGB wird erlassen, um für bestimmte Gebiete deren städtebaulichen (oder sozialen) Eigenart zu erhalten. Ein Masterplan kann über das Planungsgebiet einer Gemeinde weit hinausreichen (Beispiel: Masterplan Gesundheitswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern), oder auch nur kleinräumliche Festlegungen beinhalten wie der Masterplan für die Lichtplanung der Innenstadt von Dresden.[1] Er kann thematisch weit oder sehr eng gefasst sein.

Das Wesen, der Umfang und die Tragweite von Masterplänen sind nicht klar zu fassen, wie die folgende Beispiele verdeutlichen:

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Stadtgestaltung: Lichtgestaltung. Webseite der Stadt Dresden (abgerufen am 12. Februar 2016).
  2. Masterplan Wohnen. Webseite der Stadt Bielefeld (abgerufen am 12. Februar 2016).
  3. Masterplan Fahrradverkehr. 7. Oktober 2011, Grüne Fraktion der Bremischen Bürgerschaft (abgerufen am 12. Februar 2016).
  4. Rahmenplanung und Entwicklungskonzepte: Masterplan Universität-Stadt II. (Memento des Originals vom 12. Februar 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bochum.de Webseite der Stadt Bochum (abgerufen am 12. Februar 2016).
  5. Masterplan für die Hafencity Hamburg (abgerufen am 12. Februar 2016).
  6. Webseite des Masterplans (abgerufen am 12. Februar 2016).
  7. MG3.0 Masterplan Mönchengladbach (abgerufen am 12. Februar 2016).