Gerichtsbezirk Windischgarsten
Der Gerichtsbezirk Windischgarsten war ein dem Bezirksgericht Windischgarsten unterstehender Gerichtsbezirk im politischen Bezirk Kirchdorf (Bundesland Oberösterreich).
Ehemaliger Gerichtsbezirk Windischgarsten | |
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Lage im Bundesland | |
Gerichtsbezirk Windischgarsten Landesgericht Steyr | |
Basisdaten | |
Bundesland | Oberösterreich |
Bezirk | Kirchdorf |
Sitz des Gerichts | Windischgarsten |
zuständiges Landesgericht | Steyr |
Fläche | 530,79 km2 (2011) |
Einwohner | 9.880 |
Aufgelöst | 1. Jänner 2013 |
Zugeteilt zu | Kirchdorf an der Krems |
Bezirksgericht Windischgarsten | |
Geschichte
BearbeitenDer Gerichtsbezirk Windischgarsten wurde als Gerichtsbezirk Spital durch einen Erlass des k.k. Oberlandesgerichtes Linz am 4. Juli 1850 geschaffen und umfasste ursprünglich die zwölf Steuergemeinden Edlbach, Fahrenberg, Gleinkerau, Hinterstoder, Pichl, Ponkratz, Rading, Rosenau, Roßleithen, Spital, Vorderstoder und Windischgarsten.[1]
Erst später wurde der Gerichtssitz von Spital am Pyhrn nach Windischgarsten verlegt.
Der Gerichtsbezirk Windischgarsten bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Kirchdorf und Grünburg den Bezirk Kirchdorf.[3]
Nachdem mit der Bezirksgerichts-Verordnung der Österreichischen Bundesregierung am 12. November 2002 die Auflösung des Gerichtsbezirks Grünburg beschlossen worden war, kam es im Sinne der Verwaltungsreform sowie Budgeteinsparungen zur Entscheidung, den Gerichtsbezirk Windischgarsten aufzulösen. Das zuständige Bezirksgericht Windischgarsten hatte 2012 nämlich weniger als eine volle Richterplanstelle und gehörte damit zu den drei kleinsten Bezirksgerichten Oberösterreichs.[4] Die Auflösung des Gerichtsbezirks Windischgarsten wurde schließlich im Juni 2012 verordnet und wurde per 1. Jänner 2013 amtswirksam.[5] Der Gerichtsbezirk Windischgarsten wurde vollständig in den Gerichtsbezirk Kirchdorf eingegliedert, wodurch dieser den gesamten Bezirk Kirchdorf abdeckt.
Gerichtssprengel
BearbeitenDer Gerichtssprengel umfasste nach mehreren Gemeindezusammenlegungen mit den zuletzt acht Gemeinden Edlbach, Hinterstoder, Rosenau am Hengstpaß, Roßleithen, St. Pankraz, Spital am Pyhrn, Vorderstoder und Windischgarsten den südlichen Teil des Bezirkes Kirchdorf.
Literatur
Bearbeiten- Kurt Klein (Bearb.): Historisches Ortslexikon. Statistische Dokumentation zur Bevölkerungs- und Siedlungsgeschichte. Hrsg.: Vienna Institute of Demography [VID] d. Österreichische Akademie der Wissenschaften. Oberösterreich Teil 1, Statutarstädte, Braunau am Inn, Eferding, Freistadt, Gmunden, Grieskirchen, Kirchdorf an der Krems, Linz-Land (Onlinedokument, Erläuterungen. Suppl.; beide PDF – o.D. [aktual.]).
Weblinks
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Österreich ob der Enns 1850, XXV. Stück, Nr. 288: Erlaß des k.k. Oberlandesgerichtes für die Kronländer Oesterreich ob der Enns und Salzburg vom 4. Juli 1850 auf ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
- ↑ Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
- ↑ Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
- ↑ Oberösterreichische Nachrichten „Bezirksgerichte: Für neun Standorte wird es eng“, 18. Jänner 2012
- ↑ BGBl. II Nr. 205/2012: Bezirksgerichte-Verordnung Oberösterreich 2012