Exekutionsordnung

Bundesgesetz in Österreich

Die Exekutionsordnung (abgekürzt EO) regelt in Österreich jenen Teil des Zivilverfahrens, welcher der Sicherung und Durchsetzung von titulierten Geldforderungen sowie von Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen dient.[1]

Basisdaten
Titel: Exekutionsordnung
Langtitel: Gesetz vom 27. Mai 1896, über das Exekutions- und Sicherungsverfahren
Abkürzung: EO
Typ: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Republik Österreich
Rechtsmaterie: Zivilrecht
Datum des Gesetzes: 27. Mai 1896
Letzte Änderung: BGBl. I Nr. 61/2022
Gesetzestext: EO i.d.g.F. im RIS
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Gliederung

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  • Erster Teil: Exekution (§§ 1–369 EO)
    • Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
      • Erster Titel: Exekutionsvoraussetzungen
      • Zweiter Titel: Durchführung der Exekution
      • Dritter Titel: Einwendungen gegen die Exekution – Aufschiebung und Einstellung
      • Vierter Titel: Erfolglose Exekution
      • Fünfter Titel: Verfahrensbestimmungen – Anträge
      • Sechster Titel: Verwalter in Exekutionssachen
      • Siebenter Titel: Verwertung, Versteigerung und Verteilung
    • Zweiter Abschnitt: Exekution wegen Geldforderungen
      • Erster Titel: Exekution auf das unbewegliche Vermögen[2]
        • Erste Abteilung: Zwangsweise Pfandrechtsbegründung
        • Zweite Abteilung: Zwangsverwaltung
        • Dritte Abteilung: Zwangsversteigerung
        • Vierte Abteilung: Besondere Bestimmungen über die Exekution auf Gegenstände des Bergwerkseigentums
      • Zweiter Titel: Exekution auf das bewegliche Vermögen
        • Erste Abteilung: Exekution auf bewegliche Sachen
        • Zweite Abteilung: Exekution auf Geldforderungen
        • Dritte Abteilung: Exekution auf Vermögensrechte
    • Dritter Abschnitt: Exekution zur Erwirkung von Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen
  • Zweiter Teil: Sicherung (§§ 370–402 EO)
    • Erster Abschnitt: Exekutionshandlungen zur Sicherung von Geldforderungen (Exekution zur Sicherstellung)
    • Zweiter Abschnitt: Einstweilige Verfügungen
  • Dritter Teil: Internationales Exekutionsrecht (§§ 403–424 EO)[3]
    • Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
    • Zweiter Abschnitt: Vollstreckbarerklärung und Anerkennung von Akten und Urkunden, die im Ausland errichtet wurden
    • Dritter Abschnitt: Exekution auf Grund von Akten und Urkunden supranationaler Organisationen
    • Vierter Abschnitt: Keine Vollstreckbarerklärung
    • Fünfter Abschnitt: Bestätigung über die Vollstreckbarkeit
    • Sechster Abschnitt: Begleitregelungen zur EuSchMaVO
    • Siebenter Abschnitt: Begleitregelungen zur EuKoPfVO
  • Vierter Teil: Begleitregelungen (§§ 427–437 EO)
    • Erster Abschnitt: Elektronische Abfrage von Daten
    • Zweiter Abschnitt: Sonstige Begleitregelungen
  • Fünfter Teil: Anfechtung von Rechtshandlungen (§§ 438–453 EO)
  • Sechster Teil: Vollzugsgebühr und Vergütungen der Gerichtsvollzieher (§§ 454–483a EO)
    • Erster Abschnitt: Vollzugsgebühr
    • Zweiter Abschnitt: Vergütung des Gerichtsvollziehers
    • Dritter Abschnitt: Fahrtkosten des Gerichtsvollziehers
    • Vierter Abschnitt: Vollzugsgebiete
  • Siebter Teil: Inkrafttreten, Schluss- und Übergangsbestimmungen (§§ 484–503 EO).

Rezeption

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Die österreichische Exekutionsordnung wurde unter dieser Bezeichnung in Liechtenstein weitgehend rezipiert (Gesetz vom 24. November 1971 über das Exekutions- und Rechtssicherungsverfahren. Kurztitel: Exekutionsordnung, Abkürzung: EO. LGBl 1972/32/2).

Literatur

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  • Hugo Ritter von Schauer: Die Exekutionsordnung vom 27. Mai 1896, RGBl. Nr. 79, samt dem Einführungsgesetze vom 27. Mai 1896, RGBL. Nr. 78 (in der Fassung der Kaiserlichen Verordnung vom 1. Juni 1914, RGBl. Nr. 118, Gerichtsentlastungsnovelle) und den in Geltung verbliebenen bezügl. Gesetzen und Verordnungen. Mit Erläuterungen aus den Materialien und durch Verweisung auf im Zusammenhange stehende Bestimmungen nebst einem ausführlichen Register. Verlag: Manzsche k. u. k. Hof-Verlags- und Universitäts-Buchhandlung, Wien 1915.
  • Heinrich Schanz: Die österreichische Exekutionsordnung vom 27. Mai 1896. In: ders.: Die Zwangshypothek. Forschungen zu ihrer Geschichte und Theorie. Heft 2: Die Zwangshypothek des deutschen Rechtes in ihrer geschichtlichen Entwicklung und Verbreitung. 1933. Reprint De Gruyter 2021, ISBN 978-3-11-245812-9.
  • Astrid Deixler-Hübner (Hrsg.): Exekutionsordnung. Kommentar. 4 Bände. LexisNexis Österreich, Wien 2020–2022.
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Einzelnachweise

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  1. Bundesministerium für Finanzen (Hrsg.): Exekutionstitel. Letzte Aktualisierung: 2. März 2022.
  2. Marek Sitner: Exekutionsmittel. JuS-Starthilfe, ohne Jahr, abgerufen am 25. Juli 2024.
  3. Robert Fucik: Europäisches und internationales Zivilverfahrensrecht. Ein Wegweiser. Universität Wien, ohne Jahr.