Diskussion:Famulatur

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 217.232.22.79 in Abschnitt Neue Vorschriften

woher kommt denn die Information zur Famulatur? In der ÄApprO steht nämlich nix von wegen Famulatur in Einrichtungen der öffentlichen Gesundheitsversorgung - nur Krankenhäuser und Praxen zählen. Siehe [[1]]. Anmerkung hierzu: Veraltet. Diese Aussagen beziehen sich auf die alte ÄAppO. In der neuen Fassung (>2002) steht es nicht mehr. (nicht signierter Beitrag von 134.76.118.8 (Diskussion | Beiträge) 13:20, 17. Mär. 2010 (CET)) Beantworten

der artikel stellt nur die situation in deutschland dar!!!

Bearbeiten

--84.113.197.47 17:05, 5. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Das ist mir auch schon aufgefallen, vielleicht sollte man da mal einen Unterpunkt "Deutschland" einfügen. Auch wurde letzten Monat die ÄAppO geändert, mit der ein Monat Pfichtfamulatur in der Allgemeinmedizin eingeführt wurde, genau wie die Vorschrift, die Famulatur am Stück abzuleisten. Werde mich mal schlaumachen und den Artikel bei Gelegenheit aktualisieren. --212.255.20.250 15:00, 9. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Neue Vorschriften

Bearbeiten

Die Vorschriften, wie die Famulatur von Medizinstudenten abgeleistet werden muss, wurden gerade geändert. Der Artikel ist somit veraltet nicht mehr vollständig korrekt. (nicht signierter Beitrag von 217.232.22.79 (Diskussion) 11:52, 5. Sep. 2012 (CEST)) Beantworten