Bayerischer Landtag (Weimarer Republik)

Landesparlament des Freistaates Bayern während der Zeit der Weimarer Republik
Bayerischer Landtag
(1919–1933)

Landesflagge Landeswappen
Flagge Landeswappen
Basisdaten
Sitz: München
Wahlsystem: Verhältniswahl
Anzahl der Stimmen: 1
Rechenverfahren: Hagenbach-Bischoff-Verfahren
Anzahl der Wahlkreise: 8
Legislaturperiode: 4 Jahre
Erste Sitzung: 21. Februar 1919

Der Bayerische Landtag war während der Zeit der Weimarer Republik (1919 bis 1933) das Landesparlament des Freistaates Bayern. Seine Vorgänger waren die Kammer der Abgeordneten in der Bayerischen Ständeversammlung des Königreichs Bayern, sowie der Provisorische Nationalrat nach dem Sturz der Monarchie 1918.

Rechtsgrundlage und Aufbau

Bearbeiten

Gemäß der Verfassung des Freistaats Bayern[1] wurde der Landtag durch allgemeine, gleiche, geheime und unmittelbare Wahl nach dem Grundsatz des Verhältniswahlrechts gebildet und auf eine vier Jahre dauernde Legislaturperiode festgelegt. Jedoch konnte der Landtag gemäß der Verfassung bei Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln der Abgeordneten jederzeit seine Auflösung beschließen. Das aktive Wahlrecht besaßen Männer und Frauen ab 20 Jahren im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte. Wählbar waren Inhaber des passiven Wahlrechts. Das passive Wahlrecht besaßen nur wahlberechtigte bayerische Staatsbürger, Männer und Frauen, welche das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hatten.

Die Verhandlungen des Landtages waren normalerweise öffentlich. Die Entwürfe der Gesetze und des Haushaltsplanes waren vor der ersten Lesung allgemein zugänglich zu machen.

Der Landtag wählte aus seiner Mitte einen Vorstand, der aus einem Präsidenten, seinen Vertretern und den Schriftführern bestand. Der Landtag wählte den bayerischen Ministerpräsidenten und bestätigte die Minister. Per Misstrauensvotum konnten (mit Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl) einzelne Minister oder das Gesamtministerium zum Rücktritt gezwungen werden.

Präsident des Provisorischen Nationalrats

Bearbeiten

Präsidenten und Vizepräsidenten des Landtages

Bearbeiten

Präsidenten

Name Partei Amtszeit (Beginn) Amtszeit (Ende)
Franz Schmitt SPD 17. März 1919 20. März 1920
Heinrich Königbauer BVP 19. März 1920 31. Juli 1929
Georg Stang BVP 20. November 1929 27. April 1933
Hermann Esser NSDAP 28. April 1933 14. Oktober 1933[2]


I. Vizepräsidenten

Name Partei Amtszeit (Beginn) Amtszeit (Ende)
Heinrich Königbauer BVP 17. März 1919 18. März 1920
Sigmund von Haller SPD 18. März 1920 14. Juli 1920
Erhard Auer SPD 15. Juli 1920 2. Juni 1924
Theodor Doerfler VB 3. Juni 1924 18. November 1924
Erhard Auer SPD 18. November 1924 30. Mai 1932
Franz Schwede NSDAP 31. Mai 1932 27. April 1933
Alfons Maria Probst BVP 28. April 1933 14. Oktober 1933

II. Vizepräsidenten

Name Partei Amtszeit (Beginn) Amtszeit (Ende)
Karl Hammerschmidt DDP 17. März 1919 14. Juli 1920
Fritz Goßler USPD 15. Juli 1920 1. Dezember 1920
Karl Ferdinand Prieger BMP 1. Dezember 1920 18. November 1924
Theodor Doerfler VB 18. November 1924 9. Dezember 1925
Karl Ferdinand Prieger DNVP 9. Dezember 1925 20. Juni 1928
Hans Hartmann DDP 21. Juni 1928 30. Mai 1932
Erhard Auer SPD 31. Mai 1932 27. März 1933
Franz Schwede NSDAP 28. April 1933 14. Oktober 1933

Landtagswahlen

Bearbeiten

Der Bayerische Landtag tagte zunächst als provisorischer Nationalrat von November 1918 bis Januar 1919 und dann regulär seit 1919 bis 29. April 1933. Landtagswahlen fanden am 12. Januar 1919 (Pfalz 2. Februar), am 6. Juni 1920, am 6. April und 4. Mai 1924, am 20. Mai 1928 sowie am 24. April 1932 statt.

Der Landtag wurde, wie die anderen Länderparlamente des Deutschen Reichs mit dem „Gleichschaltungsgesetz“ vom 31. März 1933, entsprechend den Ergebnissen der Reichstagswahl vom 5. März 1933, umgebildet und gleichgeschaltet. Er kam am 28. und 29. April 1933 zum letzten Mal zusammen und beschloss das Gesetz „zur Behebung der Not des bayerischen Volkes und Staates“, also ein Ermächtigungsgesetz zu Gunsten des Kabinetts, mit dem sich der Landtag selbst überflüssig machte. Er wurde in der Folge nicht wieder einberufen. Am 30. Januar 1934 wurde der Landtag durch das Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 (RGBl. I S. 75) aufgehoben.

 
Ehemaliges Ständehaus, anschließend bayerischer Landtag bis zur Zerstörung 1944

Der bayerische Landtag hatte die Adresse Prannerstraße 16–23 in München. Das Gebäude wurde am 24./25. April 1944 bei einem Bombenangriff der Royal Air Force auf München zerstört. Auf dem Anwesen befindet sich heute das Gebäude Prannerstraße 8, das im Jahr 2020 vom Bayerischen Landtag zusammen mit zwölf weiteren Orten als einer der „Orte der Demokratie in Bayern“ benannt wurde.[3]

Wegen der bürgerkriegsähnlichen Unruhen während der Münchner Räterepublik im April 1919 wich der Landtag 1919 zur Ausarbeitung der Verfassung des Freistaats Bayern nach Bamberg aus.

Nachfolge

Bearbeiten

Das Nachfolgeparlament seit 1946 mit Sitz im Maximilianeum trägt ebenfalls die Bezeichnung Bayerischer Landtag.

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Verfassungsurkunde des Freistaats Bayern vom 14. August 1919. Im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Bayern, Nr. 58 vom 15. September 1919, S. 531ff., Digitalisat.
  2. Mit der Auflösung des Reichstages (RGBl. Nr. 113, S. 729) wurde gemäß §11 des Vorläufigen Gleichschaltungsgesetzes (RGBl. Nr. 29, S. 153) auch der Bayerische Landtag aufgelöst.
  3. Bayerischer Landtag (Pressemitteilung): Das sind die „Orte der Demokratie in Bayern“. 22. Oktober 2020, abgerufen am 4. März 2024 (deutsch).
Bearbeiten

Koordinaten: 48° 8′ 29″ N, 11° 34′ 21,9″ O