Bayerischer Landtag (Weimarer Republik)
Landesflagge | Landeswappen |
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Basisdaten | |
Sitz: | München |
Wahlsystem: | Verhältniswahl |
Anzahl der Stimmen: | 1 |
Rechenverfahren: | Hagenbach-Bischoff-Verfahren |
Anzahl der Wahlkreise: | 8 |
Legislaturperiode: | 4 Jahre |
Erste Sitzung: | 21. Februar 1919 |
Der Bayerische Landtag war während der Zeit der Weimarer Republik (1919 bis 1933) das Landesparlament des Freistaates Bayern. Seine Vorgänger waren die Kammer der Abgeordneten in der Bayerischen Ständeversammlung des Königreichs Bayern, sowie der Provisorische Nationalrat nach dem Sturz der Monarchie 1918.
Rechtsgrundlage und Aufbau
BearbeitenGemäß der Verfassung des Freistaats Bayern[1] wurde der Landtag durch allgemeine, gleiche, geheime und unmittelbare Wahl nach dem Grundsatz des Verhältniswahlrechts gebildet und auf eine vier Jahre dauernde Legislaturperiode festgelegt. Jedoch konnte der Landtag gemäß der Verfassung bei Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln der Abgeordneten jederzeit seine Auflösung beschließen. Das aktive Wahlrecht besaßen Männer und Frauen ab 20 Jahren im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte. Wählbar waren Inhaber des passiven Wahlrechts. Das passive Wahlrecht besaßen nur wahlberechtigte bayerische Staatsbürger, Männer und Frauen, welche das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hatten.
Die Verhandlungen des Landtages waren normalerweise öffentlich. Die Entwürfe der Gesetze und des Haushaltsplanes waren vor der ersten Lesung allgemein zugänglich zu machen.
Der Landtag wählte aus seiner Mitte einen Vorstand, der aus einem Präsidenten, seinen Vertretern und den Schriftführern bestand. Der Landtag wählte den bayerischen Ministerpräsidenten und bestätigte die Minister. Per Misstrauensvotum konnten (mit Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl) einzelne Minister oder das Gesamtministerium zum Rücktritt gezwungen werden.
Präsident des Provisorischen Nationalrats
Bearbeiten- 1918–1919: Franz Schmitt, SPD
Präsidenten und Vizepräsidenten des Landtages
BearbeitenPräsidenten
Name | Partei | Amtszeit (Beginn) | Amtszeit (Ende) |
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Franz Schmitt | SPD | 17. März 1919 | 20. März 1920 |
Heinrich Königbauer | BVP | 19. März 1920 | 31. Juli 1929 |
Georg Stang | BVP | 20. November 1929 | 27. April 1933 |
Hermann Esser | NSDAP | 28. April 1933 | 14. Oktober 1933[2] |
I. Vizepräsidenten
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II. Vizepräsidenten
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Landtagswahlen
BearbeitenDer Bayerische Landtag tagte zunächst als provisorischer Nationalrat von November 1918 bis Januar 1919 und dann regulär seit 1919 bis 29. April 1933. Landtagswahlen fanden am 12. Januar 1919 (Pfalz 2. Februar), am 6. Juni 1920, am 6. April und 4. Mai 1924, am 20. Mai 1928 sowie am 24. April 1932 statt.
Der Landtag wurde, wie die anderen Länderparlamente des Deutschen Reichs mit dem „Gleichschaltungsgesetz“ vom 31. März 1933, entsprechend den Ergebnissen der Reichstagswahl vom 5. März 1933, umgebildet und gleichgeschaltet. Er kam am 28. und 29. April 1933 zum letzten Mal zusammen und beschloss das Gesetz „zur Behebung der Not des bayerischen Volkes und Staates“, also ein Ermächtigungsgesetz zu Gunsten des Kabinetts, mit dem sich der Landtag selbst überflüssig machte. Er wurde in der Folge nicht wieder einberufen. Am 30. Januar 1934 wurde der Landtag durch das Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 (RGBl. I S. 75) aufgehoben.
Sitz
BearbeitenDer bayerische Landtag hatte die Adresse Prannerstraße 16–23 in München. Das Gebäude wurde am 24./25. April 1944 bei einem Bombenangriff der Royal Air Force auf München zerstört. Auf dem Anwesen befindet sich heute das Gebäude Prannerstraße 8, das im Jahr 2020 vom Bayerischen Landtag zusammen mit zwölf weiteren Orten als einer der „Orte der Demokratie in Bayern“ benannt wurde.[3]
Wegen der bürgerkriegsähnlichen Unruhen während der Münchner Räterepublik im April 1919 wich der Landtag 1919 zur Ausarbeitung der Verfassung des Freistaats Bayern nach Bamberg aus.
Nachfolge
BearbeitenDas Nachfolgeparlament seit 1946 mit Sitz im Maximilianeum trägt ebenfalls die Bezeichnung Bayerischer Landtag.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Verfassungsurkunde des Freistaats Bayern vom 14. August 1919. Im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Bayern, Nr. 58 vom 15. September 1919, S. 531ff., Digitalisat.
- ↑ Mit der Auflösung des Reichstages (RGBl. Nr. 113, S. 729) wurde gemäß §11 des Vorläufigen Gleichschaltungsgesetzes (RGBl. Nr. 29, S. 153) auch der Bayerische Landtag aufgelöst.
- ↑ Bayerischer Landtag (Pressemitteilung): Das sind die „Orte der Demokratie in Bayern“. 22. Oktober 2020, abgerufen am 4. März 2024 (deutsch).
Weblinks
Bearbeiten- Landtagshistorie beim Haus der Bayerischen Geschichte
- Daten und Fakten zum Freistaat Bayern zur Zeit der Weimarer Republik
Koordinaten: 48° 8′ 29″ N, 11° 34′ 21,9″ O