Autokephalie (Kirche)

kirchenrechtliche Unabhängigkeit regionaler Volkskirchen

Mit dem Begriff Autokephalie (autokephal „eigenständig“; aus altgriechisch αὐτός autós ‚selbst‘ und κεφαλή kephalē ‚Haupt‘) wird in den orthodoxen und altorientalischen Kirchen[1] die kirchenrechtliche Unabhängigkeit von Nationalkirchen bezeichnet. Eine autokephale Kirche untersteht keiner anderen Kirche. Kennzeichen der Autokephalie ist die Möglichkeit, aus den eigenen Reihen Oberhäupter zu wählen (Patriarchen und Metropoliten), selbständig Gesetze zu erlassen und Heilige zu kanonisieren. In Dogmatik und Kult wird dagegen die Einheit der autokephalen Kirchen untereinander gewahrt.

Orthodoxe Kirchen

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Autokephale Nationalkirchen sind relativ unabhängig. Sie unterstehen nicht dem Patriarchen, Metropoliten, Erzbischof oder Katholikos oder Synod eines anderen Landes.[2] Im Gegensatz dazu hat in den autonomen orthodoxen Kirchen, die meist recht klein sind, bei der Benennung des Oberhauptes eine übergeordnete Kirche ein Mitspracherecht,[3] d. h. eine autonome Kirche hat weniger Autonomie als eine autokephale Kirche.

Autokephal sind die vier altkirchlichen Patriarchate:

die Patriarchate der nachkaiserlichen Zeit

sowie die jüngeren Nationalkirchen

 
Organisation der orthodoxen Kirche (2020)

Siehe auch

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Literatur

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  • Georg Galitis, Georg Mantzaridis, Paul Wiertz: Glauben aus dem Herzen. Eine Einführung in die Orthodoxie. 2., überarbeitete und ergänzte Auflage. TR Verlagsunion, München 1988, ISBN 3-8058-1877-7.
  • Karl Christian Felmy: Einführung in die orthodoxe Theologie der Gegenwart. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1990, ISBN 3-534-01834-6.
  • Athanasios Basdekis: Die Orthodoxe Kirche. Eine Handreichung für nicht-orthodoxe und orthodoxe Christen und Kirchen. Otto Lembeck, Frankfurt am Main 2001, ISBN 3-87476-377-3.
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Einzelnachweise

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  1. Vgl. Basdekis, S. 30
  2. Vgl. Basdekis, S. 31 f.
  3. Galitis u. a., S. 255