Corona-Hilfe
Maßnahmen in Bearbeitung
Ausfallfonds von Bund und Ländern (Kino und HighEnd-Serien)
Auf Initiative der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) wurde zum Ausgleich von Schäden infolge Covid19-bedingter Produktionsunterbrechungen oder -abbrüche der sogenannte Ausfallfonds ins Leben gerufen – dieser ist Teil des Konjunkturpakets NEUSTART KULTUR.
Pandemiebedingte Förderung von Filmverleih- und Filmvertriebsunternehmen
Die Bundesregierung stellte der Filmförderungsanstalt für die Verleih- und Vertriebsförderung Mittel aus dem BKM-Programm Neustart Kultur zur Verfügung. Damit sollte der durch Covid-19 bedingten erheblichen Marktstörung entgegengewirkt und der Verleih von Kinofilmen in Deutschland in den kommenden Monaten wieder in Gang gebracht werden.
Zukunftsprogramm Kino: Erleichterung der Förderkriterien
Vor dem Hintergrund der Krisenlage erleichterte die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) die Förderkriterien des Zukunftsprogramms Kino, das am 9. März 2020 gestartet ist:
- Anhebung der maximalen Höhe des Bundesanteils an der Zuwendung von 40 % auf 80 % der förderfähigen Kosten.
- Die übrigen 20 % zur Schließung der Finanzierung können durch komplementäre Förderungen oder den Eigenanteil der Kinos gedeckt werden.
- Verzicht auf eine zwingende Kofinanzierung durch investive Förderprogramme der Länder.
Zukunftsprogramm Kino II für pandemiebedingte Investitionen
In Ergänzung zum laufenden Zukunftsprogramm Kino hatte die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein weiteres Förderprogramm aufgesetzt. Das Zukunftsprogramm Kino II für pandemiebedingte Investitionen richtete sich an Kinos, die die Antragsvoraussetzungen des bestehenden Zukunftsprogramms Kino nicht erfüllen. Gefördert wurden Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung der Covid-19-Pandemie sowie zukunftsgerichtete Investitionen zur Stärkung der Attraktivität der Kinos bei Wiedereröffnung und Weiterbetrieb.
Förderung pandemiebedingter Mehrkosten bei Projekten des Deutschen Filmförderfonds (DFFF) und des German Motion Picture Fund (GMPF)
Im Zuge der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Filmwirtschaft hatte die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zusammen mit der Filmförderungsanstalt (FFA) und den Länderförderern ein Corona-Soforthilfeprogramm zur Unterstützung der Produzent*innen entwickelt.
Dieses sah auch eine anteilige Beteiligung an den pandemiebedingten Mehrkosten bei Film- und Serienproduktionen vor. Bereits geförderte Projekte des Deutschen Filmförderfonds (DFFF) oder des German Motion Picture Funds (GMPF) konnten eine anteilige Förderung der pandemiebedingten Mehrkosten beantragen (Nachbewilligung). Bei Projekten, die sich noch in der Antragsprüfung befinden, können die Produzenti*nnen in Absprache mit der zuständigen Förderreferentinnen und Förderreferenten den Antrag hinsichtlich der pandemiebedingten Mehrkosten anpassen.
Download Anlage zum Antrag auf Anerkennung von Mehrkosten:
Beendete Maßnahmen
Ausfallfonds II der Bundesländer (TV-Produktion, Antragsfrist bis 31.01.2023)
Covid19-bedingte Produktionsunterbrechungen werden auf absehbare Zeit nicht durch branchenübliche Ausfallversicherungen abgedeckt sein. Das stellt Produzent*innen von TV-Produktionen vor ein hohes wirtschaftliches Risiko. Auf Initiative der Bundesländer wurde zur Abmilderung von Schäden infolge Covid19-bedingter Produktionsunterbrechungen oder -abbrüche der sogenannte Ausfallfonds II ins Leben gerufen.
Sonderförderung für pandemiebedingte Verwerfungen bei der Referenzförderung Produktion und Verleih (Antragsfrist bis 28.6.2021)
Das Referenzfördersystem der FFA geht von einem regulären Spielbetrieb der Kinos über ein Kalenderjahr aus. Durch die pandemiebedingte Schließung der deutschen Kinos bzw. die erhebliche Einschränkung des Spielbetriebes konnten viele Filme nur einen Bruchteil der Referenzpunkte für die Besuchszahlen erwerben, wie es in einem normalen Jahr möglich gewesen wäre. Daher stellt die FFA eine einmalige strukturelle Sonderförderung für das Kinojahr 2020 für solche Filme zur Verfügung, deren Verwertung von den pandemiebedingten Einschränkungen erheblich betroffen sind.
Sonderförderung für pandemiebedingte Verwerfungen bei der Referenzförderung Kino (Antragsfrist bis 30.06.2021)
Bei der Kinoreferenzförderung konnten viele Leinwände pandemiebedingt die notwendige Mindestanzahl der Besucherpunkte nicht erreichen. Die FFA stellt eine einmalige Referenz-Sonderförderung zur Verfügung für Leinwände, die den Schwellenwert 2020 nicht erreicht haben, in normalen Jahren aber erreicht hätten.
Geänderte Regelungen zu FFA-Filmabgabe und -Darlehenstilgungen (bis 30. September 2021)
Angesichts der Ausbreitung von COVID-19, die aufgrund der Ausführungsverordnungen der einzelnen Bundesländer die vorübergehende Schließung u.a. von Kinos, des stationären Handels sowie der Gastronomie nach sich zog, gelten als Teil des FFA-Maßnahmepaketes geänderten Regelungen zu Filmabgabe und Darlehenstilgungen.
Flexibilisierung der Auszahlung von Kinoreferenzmitteln
Mit einer Neufassung der Richtlinie D. 14, die am 18. Juni 2020 vom FFA-Verwaltungsrat beschlossen wurde, ist eine flexiblere Auszahlung der Kinoreferenzmittel möglich. In begründeten Ausnahmefällen müssen keine Verwendungsnachweise für die Auszahlung der ersten Rate vorgelegt werden, wenn die Antragsteller*innen schriftlich erklären, die Mittel für eine Maßnahme nach § 143 S. 1 FFG i.V.m. § 134 FFG oder nach § 143 S. 2 FFG zu verwenden. Da die Anträge für die Kinoreferenzmittel für das Kalenderjahr 2019 bis zum 15. März 2020 gestellt werden mussten, ist eine Rückwirkung der Neuregelung in die Richtlinie aufgenommen worden, damit sie bereits den aktuell auszahlungsberechtigten Kinobetreibern zugutekommt.
Corona-Mehrkostenförderung der kulturellen Filmförderung der BKM (Antragsfrist bis 31.10.2021)
Um die Branche bestmöglich zu unterstützen, hat die Beauftragte für Kultur und Medien (BKM) mit der Filmförderungsanstalt (FFA) und den Länderförderern ein Hilfsprogramm für die Bereiche Produktion, Verleih und Kino entwickelt.
Auch die Kulturelle Filmförderung der BKM beteiligt sich anteilig an den pandemiebedingten Mehrkosten der geförderten Projekte. Zur Ergänzung der gemeinsamen FAQ der Bundes- und Länderförderer finden Sie weitere Hinweise an dieser Stelle.
Sonderhilfe Weltvertrieb (Antragsfrist bis 11.11.2020)
Die Sonderhilfe für Weltvertriebe hat das Ziel, Anreize zur Weiterführung bzw. Wiederaufnahme der Vertriebstätigkeiten zu geben, um eine international wettbewerbsfähige Filmindustrie in Deutschland für die Zukunft aufrechtzuerhalten. Konjunkturstärkend stehen der Branche dafür insgesamt 400.000 Euro als Betriebsbeihilfe in Form eines Zuschusses zur Verfügung, um die Geschäftsaktivitäten fortzusetzen und die gesamte deutsche Vertriebsinfrastruktur zu stärken. Die Höhe der Förderung hängt von der Betriebsgröße ab: Unternehmen mit bis zu 5 Vollzeitangestellten können bis zu 30.000 Euro beantragen, Unternehmen mit mindestens 6 Vollzeitangestellten bis zu 50.000 Euro.
Gemeinsames Hilfsprogramm der Bundes‐ und Länderförderer für die Film‐ und Medienbranche (Antragsfrist bis 29.5.2020)
Vor dem Hintergrund der Corona-Krise und ihren Auswirkungen auf die Film- und Medienbranche haben die Bundes- und Länderförderer ein gemeinsames Hilfsprogramm mit Maßnahmen in den Bereichen Produktion, Verleih und Kino entwickelt. Es bezieht sich auf von verschiedenen Fördereinrichtungen in der Regel gemeinsam geförderte Projekte und umfasst Maßnahmen zur Produktions-, Verleih- und Kinoförderung.