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- Schulden werden umgangssprachlich meist mit Verbindlichkeiten gleichgesetzt, also mit Rückzahlungsverpflichtungen von natürlichen oder juristischen Personen gegenüber Dritten.Der Begriff findet im rechtlichen Bereich weite Anwendungen, wird jedoch je nach Rechtsgrundlage teilweise unterschiedlich definiert. Für die Bundesrepublik Deutschland gilt beispielsweise folgendes:
* Zivilrechtlich ergibt sich die Definition aus § 241 ff. BGB.
* Handelsrechtlich umfasst der Begriff Schulden z. B. auch Rückstellungen, wie rechtlich noch nicht entstandene, aber dennoch wahrscheinliche Verbindlichkeiten.
* Im Steuerrecht ergibt sich die Definition aus § 37 ff. Abgabenordnung. (de)
- Schulden werden umgangssprachlich meist mit Verbindlichkeiten gleichgesetzt, also mit Rückzahlungsverpflichtungen von natürlichen oder juristischen Personen gegenüber Dritten.Der Begriff findet im rechtlichen Bereich weite Anwendungen, wird jedoch je nach Rechtsgrundlage teilweise unterschiedlich definiert. Für die Bundesrepublik Deutschland gilt beispielsweise folgendes:
* Zivilrechtlich ergibt sich die Definition aus § 241 ff. BGB.
* Handelsrechtlich umfasst der Begriff Schulden z. B. auch Rückstellungen, wie rechtlich noch nicht entstandene, aber dennoch wahrscheinliche Verbindlichkeiten.
* Im Steuerrecht ergibt sich die Definition aus § 37 ff. Abgabenordnung. (de)
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- Schulden werden umgangssprachlich meist mit Verbindlichkeiten gleichgesetzt, also mit Rückzahlungsverpflichtungen von natürlichen oder juristischen Personen gegenüber Dritten.Der Begriff findet im rechtlichen Bereich weite Anwendungen, wird jedoch je nach Rechtsgrundlage teilweise unterschiedlich definiert. Für die Bundesrepublik Deutschland gilt beispielsweise folgendes: (de)
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- Schulden (de)
- Schulden (de)
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