Wildbachverbauung

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Murbrecher nahe Viehausen, Salzburg
Dosiersperre im Emsbach-Briedler-Gebiet in Hohenems
Verbauung des Wildbaches Grialëces durch Wehren aus Naturstein im 19. Jahrhundert

Als Wildbach- oder Wildwasserverbauungen werden bauliche Maßnahmen des Flussbaus bezeichnet, mit denen die durch Wildbäche hervorgerufenen Gefahren beseitigt oder wenigstens vermindert und kontrolliert werden sollen. Dabei werden mehrere Maßnahmen kombiniert.

Erstmals mit dem Problem der Wildbäche beschäftigte sich im Jahr 1808 Johann Georg von Aretin, damals bayerischer Straßen- und Wasserbauinspektor in Tirol; er veröffentlichte seine Überlegungen im Werk Ueber Bergfälle und die Mittel, denselben vorzubeugen oder wenigstens ihre Schädlichkeit zu vermindern. 1826 folgte, ebenfalls in Tirol, Josef Duile dessen Buch Über Verbauung der Wildbäche in Gebirgsländern auch bereits konkrete technische und biologische Verbauungmaßnahmen enthielt sowie detaillierte Konzepte zur Finanzierung von Verbauungsmaßnahmen.[1][2][3]

Im Sammeltrichter (Wassereinzugsgebiet) des Wildbachs hat sich eine gezielte Aufforstung bewährt, um der Erosion Einhalt zu gebieten. Durch die Baumwurzeln wird das Erdreich befestigt und das Wasser kann besser einsickern als auf Grasland.[4]

Korrekturmaßnahmen in der Abflussrinne zielen auf eine Verminderung der Fließgeschwindigkeit des Wassers mithilfe baulicher Maßnahmen. Durch Geröllsperren, Treppen, Sohlgurte/-schwellen und Dämme aus Holz und/oder Beton wird die Transportkapazität, aber auch die Tiefenerosion eingedämmt.[4]

Korrekturen in Schwemmfächern dienen in erster Linie dem schnellen Ableiten von Wasser und Geschiebe. Wo die Raumverhältnisse es erlauben, werden am Anfang des Schwemmfächers Geschiebesammler gebaut, um das Wasser vom Geschiebe zu trennen und Schutt und Geröll zurückzuhalten. Der Geschiebesammler muss in der Folge regelmäßig ausgeräumt werden. Das Wasser wird durch einen möglichst geraden Kanal abgeleitet.[4]

Da Schwemmfächer (oft gleichzeitig Mündung des Baches in einen See) heute zumeist besiedelt sind, muss zudem mit raumplanerischen Maßnahmen das Bauen in der unmittelbaren Gefahrenzone verhindert werden.[4]

Bekannte Wildbachverbauungen

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Normen:

  • ONR 24800–3 Schutzbauwerke der Wildbachverbauung

Einzelnachweise

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  1. Geschichte der Wildbachverbauung. Sicherheit und Zivilschutz. In: www.provinz.bz.it. Autonome Provinz Bozen – Südtirol, abgerufen am 28. August 2024.
  2. R. Rösler: Johann Georg Freiherr von Aretin (1771–1845). Pionier der Wildbachverbauung – Zur 150. Wiederkehr seines Todesjahres.
  3. Eugen Länger: Der Österreicher Joseph Duile – Altmeister der Wildbachverbauung. Würdigung eines Pioniers anlässlich des 150. Todestages. 1. Auflage. Forstzeitung – Fachzeitschrift für Wald, Forstwirtschaft und Landschaft Nr. 5/2013, S. 26 ff. (forstzeitung.at).
  4. a b c d Austrian Standards Institute: Normensammlung Schutz vor Naturgefahren: die Normenreihe ONR 24800 über Wildbach-, Lawinen- und Steinschlagschutzbauwerke. 1. Auflage. Austrian Standards Institute, Wien 2014, ISBN 978-3-85402-290-9 (deutsche-digitale-bibliothek.de).