Basiswert

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Der Basiswert (auch Handelsobjekt; selten Bezugswert; englisch underlying) ist im Finanzwesen das einem Kassa- und Termingeschäft zugrundeliegende Wirtschaftsobjekt, das für die Erfüllung und Bewertung eines Finanzkontrakts als Grundlage dient.

Der Begriff wird zwar im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) häufig benutzt, aber nicht legaldefiniert. Es begnügt sich mit einer – nicht abschließenden – Aufzählung von Finanzprodukten, die zu den Termingeschäften gehören. Der Gesetzgeber hat die Form der nicht abschließenden Aufzählung gewählt, damit vom Gesetz bisher nicht erfasste neue Basiswerte einbezogen werden können, ohne das Gesetz ändern zu müssen. In der Fachliteratur wird der Basiswert oft auf Termingeschäfte eingeengt, denen er als Vertragsgegenstand zugrunde liegt.[1] Doch auch bei Kassageschäften gibt es einen Basiswert, da ihnen wie bei Termingeschäften ein Handelsobjekt (Vertragsgegenstand) zugrunde liegt, das beim Settlement vom Verkäufer zu liefern und vom Käufer abzunehmen ist.

Als Basiswerte kommen Finanzprodukte, Waren und Rohstoffe („Commodities“) vor.

Waren (englisch Commodities) sind gemäß § 2 Abs. 5 WpHG definiert als fungible Wirtschaftsgüter, die geliefert werden können; dazu zählen auch Metalle, Erze und Legierungen, Agrarprodukte und Energien wie elektrischer Strom.

Von 2002 bis 2007 konnten an der Chicagoer Börse als Economic Derivatives bezeichnete Makroderivate erworben werden, die von makrokönomischen Größen abhingen.

Nicht immer ist der Basiswert physisch konkret vorhanden und bestimmbar wie etwa bei Edelmetallen. Bei einer Finanzinnovation wie den Wetterderivaten ist das Gut physisch nicht greifbar und abstrakt, bei Messwerten lediglich ablesbar (wie die Temperatur). Physisch vorhanden ist bei einem DAX-Future der Aktienkorb (englisch Stock basket), einer auf der Grundlage eines Aktienindex gebildeten Zusammenstellung von Aktien. Beim Bund-Future liegt zwar eine gedachte Bundesanleihe zugrunde, die jedoch in Form einer physisch vorhandenen geliefert werden kann. Bei Kreditderivaten wie dem Credit Default Swap hat sich anstatt Basiswert der Ausdruck „Referenzaktivum“ (für die zugrunde liegenden Kredite) oder „Referenzschuldner“ (für den Kreditnehmer) eingebürgert.

Standardisierung

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Basiswerte müssen standardisierbar sein, also homogene Typen, Maße oder Qualität besitzen. Grund ist die größere Verkehrsfähigkeit, so dass die Marktteilnehmer nicht die individuellen Eigenschaften eines Basiswerts hinterfragen müssen. Dadurch brauchen die Basiswerte nicht mehr am Ort des Verkäufers präsent zu sein, so dass ihr Handel an der Börse möglich ist. Fremdwährungen sind die standardisierte Form bei Devisen, Barren bei Edelmetallen, Brent Crude Oil bei Rohöl. Finanzinstrumente besitzen den höchsten Standardisierungsgrad, denn international werden ihnen üblicherweise die Vertragsstandards der International Swaps and Derivatives Association (ISDA) zugrunde gelegt, die den Basiswert genau definieren.

In der Statistik wird der Grundwert zuweilen auch Basiswert genannt. Eine Bezugsgröße hierfür ist das Basisjahr.

Einzelnachweise

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  1. Günter Wierichs/Stefan Smets, Gabler Kompakt-Lexikon Bank und Börse, 2003, S. 22
  2. BGH WM 1998, 545, 546
  3. BGH WM 1994, 2231, 2232