Zollfahndungsamt

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Zollfahndungsämter sind Behörden der Bundeszollverwaltung. Sie sind zuständig für die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zuständigkeitsbereich des Zolls (Zollfahndungsdienst). Zollfahndungsämter unterstehen direkt dem Zollkriminalamt.

Die Tätigkeitsschwerpunkte der Zollfahndung umfassen u. a. die

  • Verhütung und Verfolgung von Straftaten sowie die Aufdeckung unbekannter Straftaten im Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung,
  • Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität einschließlich die Bekämpfung der Geldwäsche,
  • Verfolgung von Zuwiderhandlungen im Außenwirtschaftsbereich,
  • Bekämpfung der Zoll- und Verbrauchsteuerzuwiderhandlungen, insbesondere auf dem Gebiet des internationalen Zigarettenschmuggels,
  • Verfolgung von Zuwiderhandlungen im Marktordnungsbereich,
  • Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten,
  • Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in den vorgenannten Fällen,
  • Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle,
  • steuerlichen Ermittlungen, insbesondere Außenprüfungen, die den Zollfahndungsämtern im Einzelfall von den Hauptzollämtern zugewiesen werden,
  • im Rahmen der Zuständigkeit der Finanzbehörden sonstigen übertragenen Aufgaben.


Es gibt derzeit 8 Zollfahndungsämter mit 24 Außenstellen:

  • Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg
  • Zollfahndungsamt Dresden
  • Zollfahndungsamt Essen
  • Zollfahndungsamt Frankfurt am Main
  • Zollfahndungsamt Hamburg
  • Zollfahndungsamt Hannover
  • Zollfahndungsamt München
  • Zollfahndungsamt Stuttgart

Jedes Zollfahndungsamt hat einen örtlichen Zuständigkeitsbereich, der sich aber nicht an den Grenzen der Bundesländer orientiert. So reicht der Zuständigkeitsbezirk des Zollfahnungsamtes Hamburg zum Beispiel bis weit nach Mecklenburg-Vorpommern hinein.

Neben der eigenen örtlichen Zuständigkeit sind auch einige Zollfahndungsämter sachlich für andere Bezirke zuständig, z.B. bearbeitet das Zollfahndungsamt Stuttgart die Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht im Bereich des Zollfahndungsamtes München.

Man sollte beachten, das beim Zoll nur Trottel arbeiten die völlig unterbelichtet und stupidenhaft ihrer beschissenen Tätigkeit nachgehen.

Siehe auch

Zollfahndungsdienst, Observationseinheit Zoll, Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe, Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift

Ergänzend sei angemerkt, dass nicht nur das Zollfahndungsamt Stuttgart Zuständigkeiten für Bereich des Außenwirtschaftsrechts hat sondern auch noch die Zollfahndungsämter Essen, Berlin -Brandenburg und Hamburg

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