Ernennungsurkunde

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 24. Oktober 2023 um 09:32 Uhr durch Asbch (Diskussion | Beiträge).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Ernennungsurkunde einer Landesministerin

Die Ernennungsurkunde dokumentiert den Verwaltungsakt der beamtenrechtlichen Ernennung.

Der Beamte bekommt bei der Berufung in das Beamtenverhältnis, bei einer statusrechtlichen Veränderung, einer Versetzung zu einem anderen Dienstherrn oder einer Beförderung eine solche Urkunde von seinem Dienstherrn ausgehändigt. Für Mitglieder der Bundesregierung ist im deutschen Bundesministergesetz Entsprechendes vorgeschrieben, ferner, dass ihre Entlassung mit der Aushändigung einer diesbezüglichen Urkunde wirksam wird, die allerdings durch amtliche Veröffentlichung ersetzt werden kann. Ähnliches gilt für Richter, für den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages und den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

In den folgenden Regelungen des deutschen Bundesrechts wird die Ernennungsurkunde bzw. Urkunde ausdrücklich erwähnt:

Bundesbeamtengesetz
Beamtenstatusgesetz
Deutsches Richtergesetz
Bundesministergesetz
Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
Bundesdatenschutzgesetz
Wiktionary: Ernennungsurkunde – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen