Agnomen. Nach den Grammatikern (namentlich Priscian II 58, 11. Pompeins V 141 Keil, s. d. Indices zu Keils Gr. lat.) ein von einer Handlung oder Eigenschaft hergenommener Name, den jemand zu den ihm von Haus aus eigenen Namen hinzu erhält, vom Cognomen dadurch verschieden, dass dies ererbt oder von den Eltern gleich nach der Geburt gegeben wird. Die Bezeichnung ist nicht früher nachzuweisen als bei den Grammatikern des 4. Jhdts., da die Zeit des Fragments de praenomine nicht feststeht. Kempf ad Val. Max. praef. p. 62ff.